Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur MPU-Vorbereitung. Erfahren Sie mehr über die Dauer der Vorbereitung, die Erfolgsaussichten und die angewendeten Methoden.
Die Vorbereitung variiert je nach Fragestellung der Behörde, als Punkte-, Alkohol- oder Drogenproblematik. In der Regel sind vier Sitzungen a 1,5 Stunden sinnvoll.
Ich kann keine Garantie für eine bestimmte Gutachtenentscheidung geben, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Meine professionelle MPU-Vorbereitung erhöht jedoch Ihre Chancen auf eine positive Gutachtenentscheidung erheblich.
Bei der MPU-Vorbereitung setze ich auf eine Kombination aus individueller Beratung, gezieltem Training, Rollenspielen und Analyse von Verhaltensmustern, um Sie bestmöglich auf die MPU vorzubereiten.
In diesem Abschnitt beantworte ich Ihre Fragen rund um das Thema Fahreignung. Lesen Sie mehr über die Voraussetzungen zur Wiedererlangung der Fahreignung, Möglichkeiten nach einem Führerscheinverlust und die erforderlichen Schritte zur Verbesserung der Fahreignung.
Die Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Fahreignung variieren je nach Fall und den Bestimmungen der Fahrerlaubnisbehörde. In der Regel ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und gegebenenfalls an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich.
Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, die Fahreignung nach einem Führerscheinverlust wiederherzustellen. Durch eine professionelle Beratung und gezielte Maßnahmen können Sie Ihre Chancen auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verbessern.
Die Schritte zur Verbesserung der Fahreignung können folgende Maßnahmen beinhalten:
1. Ein verkehrspsychologische Beratung, z.B. in der Probezeit oder um vor einem Gerichtsverfahren den Willen zu bekunden, künftig regeltreu zu fahren
2. Ein Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau nach einer Ermahnung durch die Führerscheinstelle bei der Erreichung eines bestimmten Punktestandes.
Erfahren Sie in diesem Abschnitt mehr über mein psychotherapeutisches Angebot. Hier finden Sie Informationen zu den Problemen und Störungsbildern, für die wir Psychotherapie anbieten, die angewendeten Therapieverfahren und die geschätzte Dauer einer Psychotherapie.
Ich biete Psychotherapie für verschiedene psychische Probleme und Störungsbilder an, darunter Angststörungen, Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen und emotionale Belastungen durch Stress.
In der Regel arbeite ich mit den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie.
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema waffenrechtliche Begutachtung. Ich möchte Sie dabei unterstützen, Informationen zu finden, die Ihnen dabei helfen, mehr über die Begutachtung zu erfahren und offene Fragen zu klären. Das Thema Waffenrecht ist komplex, insbesondere was die persönliche Eignung von Waffenbesitzern nach § 6 des WaffG angeht.
Die Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Begutachtung sind nach Waffengesetz im §b 6 geregelt:
Ein fachpsychologisches Zeugnis bzw. Gutachten (das WaffG. benutzt beide Begriffe) ist in den Fällen des § 6 Absatz 2 vorzulegen, wenn Tatsachen bekannt sind, die gegen die persönliche Eignung einer Waffenbesitzerin/eines Waffenbesitzers sprechen. Dies sind beispielsweie Verhaltensauffälligkeiten unter Alkohol oder Drogen, Körperverletzungen, eine psychische Erkrankung, ein Suizidversuch sowie Zweifel am zuverlässigen Umgang mit Waffen und Munition. Wird das Zeugnis bzw. Gutachten während der von der Waffenbehörde gesetzten Frist nicht vorgelegt, gilt die persönliche Eignung als nicht nachgewiesen.
Kosten für eine erweiterte Untersuchung, wenn bei der Behörde Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung von Waffenbesitzern bestehen:
Nach Zeitaufwand, max. 980€ inkl. MwSt.
Bei einer waffenrechtlichen Begutachtung werden verschiedene Aspekte Ihrer Persönlichkeit und Eignung für den Waffenbesitz geprüft. Dies geschieht unter anderem durch ein persönliches Gespräche, Fragebögen und psychologische Testverfahren. Dabei werden auch Fragen zum Umgang mit Waffen, dem Verhalten auf dem Schießstand oder bei der Jagd sowie zum Transport von Waffen respektive dem Umgang mit Sprengstoffen gestellt (Wiederlader). Der genaue Ablauf einer Begutachtung hängt stark von der behördlichen Fragestellung, d.h. den Verhaltensauffälligkeiten, ab. In der Regeln sind für eine Begutachtung drei bis vier Stunden zu veranschlagen.
Eine gute Vorbereitung liegt darin, sich vor der Begutachtung über seine zu verantwortende Verhaltensauffälligkeit Gedanken zu machen. Insbesondere geht es darum, die Auffälligkeit detailliert zu beschreiben (Deliktanalyse). Reflektieren Sie Ihre Motive und Ursachen, die zum Delikt geführt haben. Bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten sollten Sie sich Gedanken über die Entwicklung Ihres Konsum machen (Konsumhistorie) sowie Ihr heutiges Verhalten in ähnlichen Situationen wie der, die zur Tat geführt haben (z.B. auch bei Körperverletzung oder unsachgemäßem Umgang mit Waffen und Munition). Auch gilt es vor der Begutachtung darüber nachzudenken, wie Sie es künftig vermeiden können, wiederholt in eine Situation zu kommen, die zur Verhaltensauffäligkeit geführt hat.
Auf die psychologischen Testverfahren kann man sich nicht vorbereiten, die beste Strategie ist hier, spontan und ehrlich auf schriftlich gestellte Fragen zu anworten.
Unsere deutschen Waffenbehörden reagieren bei Kenntnisnahme von Anhaltspunkten auf das Fehlen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Waffenbesitzern sehr verantwortungsvoll und meist rasch. Dies ist gut so, da damit auch Prävention betrieben wird. Insofern sind natürlich auch etliche Waffenbesitzer gezwunden, sich einer fachpsychologischen Begutachtung zu unterziehen, die unter Umständen bereits eine positive Verhaltens- und Einstellungsänderung vollzogen haben, etwas bei missbräuchlichem Alkohol- oder Drogenkonsum (z.B. Abstinenz oder Therapie). Hier kann meist ein positives Gutachten erstellt werden. Gleichwohl kann es zu einem negativen Gutachten kommen, das feststellt, dass eine vollumfängliche persönliche Eignung noch nicht wieder gegeben ist. In diesen Fällen gebe ich Ihnen jedoch Empfehlungen, z.B. eine Psychotherapie, Abstinenznachweise oder ein Anti-Gewalttraining, die Ihnen helfen, letztendlich Ihre Waffenbesitzkarte wiederzuerlangen.
Friedrich-List-Straße 9, 71364 Winnenden, Deutschland